INSOLVENZRECHT

INSOLVENZRECHT

 

Bedingt durch die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren ist vor allem die Anzahl der Firmeninsolvenzen drastisch angestiegen.

Während aber vor allem die Insolvenzen, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, die Medien beherrschen, bleiben jene Insolvenzen, bei welchen die Möglichkeiten des Österreichischen Insolvenzrechtes dazu beitragen, ein in Schieflage geratenes Unternehmen wieder auf den richtigen Weg zu bringen, Arbeitsplätze zu erhalten und schließlich auch das Lebenswerk des Unternehmers für diesen selbst und seine Familie zu erhalten, großteils unerwähnt.

Dabei liegen die Möglichkeiten, die Instrumentarien des Insolvenzrechtes sinnvoll zu nützen, auf der Hand.

Durch die Neufassung der Bestimmungen der Konkursordnung in der Insolvenzordnung (IO) bestehen neben dem klassischen „Konkurs“ mit dem Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung mehr als brauchbare Instrumentarien, nach sorgfältiger betriebswirtschaftlicher und juristischer Vorbereitung das Sanierungsverfahren als Chance zu nützen, den nachhaltigen Bestand des Unternehmens zu sichern. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat zudem bedingt durch die aktuelle Wirtschaftslage schon lang das Stigma des unternehmerischen Scheiterns verloren.

Den einzigen Fehler, den der oder die Unternehmer/in machen kann, ist zu lange mit der Aufarbeitung der finanziellen Situation zu warten und damit faktisch die Möglichkeiten der Sanierung des Unternehmens zunichte zu machen.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit insolvenzrechtlichen Fragen und hat schon unzählige Konkurs- und Sanierungsverfahren als vom Gericht bestellter Masse- bzw. Sanierungsverwalter abgewickelt. Mit unserer Erfahrung als Masseverwalter haben wir auch schon zahlreiche Unternehmer in außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen begleitet und vertreten und diese, wenn eine außergerichtliche Sanierung nicht möglich war, in gerichtlichen Insolvenzverfahren vertreten und bis zur Entschuldung begleitet.

Wenn Sie meinen, dass Ihr Unternehmen in finanzieller Schieflage ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die betriebswirtschaftlichen Parameter Ihres Unternehmens und beurteilen, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Sollten Sie dies wünschen, können wir auch durch Beiziehung externer Berater und Sachverständige Ihre Vermögenssituation im Detail aufarbeiten und prüfen lassen, ob die betriebswirtschaftlichen Parameter auf eine (drohende) Zahlungsfähigkeit hinweist.

Ist dies der Fall, begleiten wir Sie im Rahmen der gesetzlich zulässigen Fristen bei Verhandlungen mit Gläubigern, um durch Abschlags- und Zahlungsvereinbarungen die Zahlungsunfähigkeit zu revidieren und eine Insolvenz zu vermeiden.

Ist dies nicht möglich, erarbeiten wir mit Ihnen den rechtlich, betriebswirtschaftlich und für Sie persönlich besten Weg die Instrumentarien des Insolvenzverfahrens zu nutzen, bringen für Sie die entsprechenden Anträge ein und begleiten Sie bis zum Abschluss des Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahrens.

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SCHADENSERSATZRECHT

SCHADENERSATZRECHT

 

Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht zählt zu einem der weitläufigsten Rechtsgebiete des Österreichischen Rechts.

Bei jedem Verkehrsunfall und bei jeder Körperverletzung stellen sich unzählige schadenersatzrechtlichen Fragen, während bei mangelhafter Ausführung von Reparaturen und Arbeiten Schadersatz – und Gewährleistungsansprüche nebeneinander bestehen können, welche alle im Vorfeld der Anspruchserhebung bestenfalls schon zu lösen sind.

Wenn auch die gesetzlichen Bestimmungen des Österreichischen Schadenersatz- und Gewährleistungsrechtes im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) seit Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben sind, ist die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes dazu sehr umfangreich und vielschichtig, sodass die Prüfung und Durchsetzung derartiger Ansprüche der Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Wir prüfen vorerst Ihre Ansprüche und achten darauf, dass diese vor Ablauf der Verjährungs- und/oder Gewährleistungsfristen nötigenfalls gerichtlich geltend gemacht werden. Bei komplexen technischen Sachverhalten unterstützen wird Sie durch Beiziehung externer technischer Sachverständiger auch dabei, die Schadensursache, die Schadenshöhe und mögliche Schadensbehebungsmaßnahmen gutachterlich feststellen zu lassen, um Sicherheit dahingehend zu bekommen, welche Form der Schadensbehebung technisch und juristisch sinnvoll und vertretbar ist.

Wir machen die Ihnen zustehenden Schäden gegenüber dem Schädiger und/oder dessen Versicherung geltend und versuchen vorerst, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Führt dies zu keinem Erfolg, bringen wir für Sie die nötigen Klagen bei Gericht ein und sorgen durch Exekutionen nötigenfalls auch dafür, dass Sie tatsächlich zu Ihrem Geld kommen.

Werden Sie selbst zu Unrecht mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, prüfen wir vorerst die Sach- und Rechtslage und wehren die Schadenersatzansprüche, gegebenenfalls gemeinsam mit oder im Auftrag Ihrer Haftpflichtversicherung ab und sorgen dafür, dass Sie zu keinen Zahlungen für Schäden verpflichtet werden, welche sich nicht verursacht haben.

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IMMOBILIENKAUF UND -MIETE

IMMOBILIENKAUF und MIETRECHT

 

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten und unterliegt ständigen Neuerungen, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit mietrechtlichen Fragen in Berührung kommt.

Jedes Mietverhältnis ist aber rechtlich nicht gleich zu beurteilen. So genießen Mieter, deren Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, im Regelfall den meisten Schutz ihrer Rechte durch gesetzliche Bestimmungen, während Mieter von Mietobjekten, die den rechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) unterliegen, weitaus weniger auf einen dauerhaften Bestand ihres Mietrechtes vertrauen können.

Dazu kommt, dass neben den Bezirksgerichten auch Schlichtungsstellen bei Gemeinden für die Klärung bestimmter Fragen rund um das Mietrecht zuständig sind, was die Beantwortung der Frage, von welcher staatlichen Stelle sich Mieter und Vermieter nunmehr eine rechtswirksame Entscheidung über Streitigkeiten erwarten können, auch nicht einfacher macht.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Wir klären vorerst, welche gesetzlichen Bestimmungen auf Ihr Mietverhältnis anzuwenden sind und welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben. Wir erstellen und prüfen Mietverträge und sorgen dafür, dass der Vertragsinhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und in diesem keine für sie nachteiligen Bestimmungen enthalten sind.

Sind Sie Vermieter, unterstützen wir Sie mit unserer mietrechtlichen Erfahrung als langjähriger Vertreter einer der größten gewerblichen Vermieter im Großraum Leoben beim Mietermanagement, bringen für Sie, sofern erforderlich, umgehend Aufkündigungen bzw. Mietzins- und Räumungsklagen ein und sorgen für die Räumung und Rückgabe des Mietobjektes sowie für die Einbringlichmachung von Mietzins- und Betriebskostenrückständen.

Sind Sie Mieter, setzen wir Ihre sich aus den für Ihr Mietverhältnis anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Rechte gegenüber dem Vermieter nötigenfalls auch gerichtlich durch und beraten Sie, worauf Sie beim Abschluss eines Mietvertrages und bei der Rückgabe des Mietobjektes zu achten haben. 

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EHE- und FAMILIENRECHT

EHE- und FAMILIENRECHT

 

Die Ehe, wunderschön, wenn alles passt und nicht jede Unstimmigkeit muss gleich zum Bruch führen. Sind die Unstimmigkeiten aber unüberwindbar, ist der Gang zum Scheidungsrichter meist unausweichlich.

Eine Scheidung ist aber nicht nur seelisch schmerzhaft, sondern sie kann auch Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer Kinder gefährden. Rechtzeitig vorbeugen - vor und während der Ehe - und die rechtzeitige Beratung vor und bei der Scheidung erspart Ihnen und Ihren Kindern nicht nur psychische Belastungen und jahrelange Auseinandersetzungen, sondern schließlich auch finanzielle Einbußen.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Wir beraten Sie für den Fall, dass die Ehe "schief" läuft, vertreten Sie, wenn eine Scheidung unausweichlich wird und bemühen uns, die Scheidung schonend für Sie und Ihre Kinder und ohne finanziell und psychisch zermürbende Auseinandersetzungen abzuwickeln.

Wir klären allfällige Unterhaltansprüche- bzw. pflichten und damit zusammenhängende sozialversicherungsrechtliche Folgen, insbesondere Krankenversicherung und Pensionsansprüche, und setzen Ihre Interessen gegebenenfalls auch gerichtlich durch. Wir erarbeiten mit Ihnen eine für beide Elternteile und die Kinder verträgliche Obsorge und Besuchsrechtsregelung und errechnen die den Kindern zustehenden Unterhaltsansprüche.

Im Vorfeld einer Auseinandersetzung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens können wir durch Beiziehung externer Sachverständiger die Höhe Ihre Ansprüche klären und uns bemühen, die Aufteilung des Vermögens zur Vermeidung einer hohen Kostenbelastung ohne gerichtliche Entscheidung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung zu vereinbaren.

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VERTRAGSRECHT

VERTRAGSRECHT

 

Die Schaffung von Eigenheim ist nach Gesundheit einer der zentralsten Wünsche einer Österreichischen Familie. Der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist meistens eine wichtige Entscheidung im Leben, die üblicherweise mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden ist.

Der Kauf einer Immobilie birgt aber viele rechtliche Gefahren in sich, an die man kaum denkt. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellen des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) sind daher notwendig, um diese Gefahren zu vermeiden.

Das Verwenden von standardisierten Musterverträgen berücksichtigt nämlich die im Einzelfall auftretenden Probleme meistens nicht ausreichend und kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen und Problemen führen.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Im Rahmen der rechtlichen Beratung in unserer Kanzlei kann vor dem Kauf eines Grundstückes abgeklärt werden, ob dieses für den von Ihnen gewünschten Bau des Eigenheims überhaupt geeignet ist. Ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen? Welche Bauweise ist auf dem Grundstück zulässig? Ist das Grundstück mit Rechten Dritter (zum Beispiel Fahrrechten, etc.) belastet?

Sind diese Fragen geklärt, zählt die Verfassung von Kauf- und sonstigen Verträgen in Zusammenhang mit Immobilien ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die grundbücherliche Durchführung dieser Verträge und die Abgabenbemessung. Im Zuge der Vertragsgestaltung kann von uns auch dafür Sorge getragen werden, dass der Käufer keine mit dem Grundstück verbundenen Verbindlichkeiten (Pfandrechte, Abgabenschulden, etc.) zu übernehmen hat.

Wir fungieren als Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer bei der Abwicklung des Immobilienkaufes auch als Treuhänder sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer und sorgen in dieser Funktion dafür, dass der Verkäufer rechtzeitig den Kaufpreis erhält und der Käufer gleichzeitig im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für die Erstellung und Beratung für alle anderen Arten von Verträgen zur Verfügung.

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UMFASSEND BETREUT ...

 

Kropiunig & Kropiunig Rechtsanwalts GmbH
Max-Tendler-Straße 28
8700 Leoben - Austria
  
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Unseren Klienten aus dem Raum Graz und Graz Umgebung stehen wir für Besprechungen auch gerne in unserer Sprechstelle in Graz, Hans-Sachs-Gasse 5, 5. Stock zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten bestehen in allen umliegenden Straßenzügen (Kurzparkzone) sowie in ca. 150 Meter Entfernung in der nächstgelegenen Tiefgarage in der Hamerlinggasse.

Nachdem das Konferenzbüro Graz nicht immer besetzt ist, ersuchen wir jedenfalls um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter +43 3842 45019 oder per Mail office@ra-kropiunig.at.

 

KANZLEISITZ

Unsere Kanzlei liegt im Zentrum von Leoben in der Max-Tendler-Strasse 28 in unmittelbarer Nähe von Justiz – und Verwaltungsbehörden.

Parkmöglichkeiten bestehen in allen umliegenden Straßenzügen (Kurzparkzone) sowie in der Tiefgarage des Leoben City Shopping (LCS). Der Kanzleieingang befindet sich wenige Meter gegenüber dem Ausgang des LCS in Richtung Bushaltestelle/Parkstrasse.

 


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