BETRIEBSÜBERGABE

BETRIEBSÜBERGABE

 

Als Unternehmer/in kann man früher oder später mit der Frage einer Betriebsübergabe konfrontiert sein. Hierbei sollten sowohl die Interessen des übergebenden Unternehmers/der übergebenden Unternehmerin, als auch ihrer/seiner Nachfolgerin/ihres/seines Nachfolgers bestmöglich gewahrt werden.

Wer also eine ideale Unternehmensübernahme nach seinen persönlichen Vorstellungen möchte und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten will, hat sich daher mit umfassenden rechtlichen Problemstellungen auseinander zu setzen.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Im Rahmen der rechtlichen Beratung in unserer Kanzlei können wir für Sie wichtigsten Fragen der Betriebsübergabe klären. Ungeklärte Problemstellungen wie „wer wird mein Nachfolger/meine Nachfolgerin?“, „welche Form der Betriebsübergabe ist die idealste für mich (Schenkung, Verkauf, etc.)?“ oder „welche Steuerbelastung kommt auf mich zu?“, werden in unserer Rechtsberatung unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtslage und nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen behandelt.

Nicht nur bei der strategischen Planung, detaillierten Vorbereitung und beim Treffen vorbeugender Maßnahmen stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite, sondern auch bei der personellen Entscheidung Ihres Nachfolgers/Ihrer Nachfolgerin. Auch diese personelle Entscheidung ist für uns von höchster Relevanz.

Ebenso wird der für Sie optimalste Zeitpunkt einer Betriebsübergabe im Wege unserer umfangreichen Beratungsleistung erörtert.

Damit einhergehende Themengebiete wie Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht oder Haftung, die damit im Zusammenhang stehen und wirtschaftliche Aspekte werden von uns genaustens behandelt.

Zusammen sichern wir das ideale Fortbestehen Ihres Unternehmens.“

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TESTAMENT und ERBRECHT

TESTAMENT und ERBRECHT

 

Das Erbrecht gehört unumstritten zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, da man über kurz oder lang persönlich davon betroffen ist, sei es als Erbe oder als Erblasser.

Die damit einhergehenden Probleme des Erbens sind allgegenwärtig. Das erhebliche Streitpotential und der Beratungsbedarf im Bereich der Vermögensnachfolge von Todes wegen, ist einem entweder aus persönlicher Erfahrung oder aus Erzählungen, bekannt.

Ebenso machen die umfangreiche Novellierung des Erbrechts (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015), grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich des Internationalen Erbrecht (EuErbVO) und andere aktuelle Entwicklungen eine umfassende Rechtsberatung unerlässlich.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Mit tatkräftiger und hilfreicher Unterstützung schaffen wir für Sie, sowohl als Erblasser, als auch als Erbe, ideale familiäre und finanzielle Verhältnisse nach dem Todesfall.

Fragen über Testament, Erbvertrag, das gesetzliche Erbrecht, Erbfähigkeit, usw. werden ausführlich in unserer Rechtsberatung mit Ihnen und für Sie geklärt.

Neben rechtlicher Beratung als Erbe oder Erblasser, verfassen wir auch gerne sämtliche das Erbrecht betreffende Schriftstücke (Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, …) für Sie. Daneben erteilen wir Ihnen gerne Auskunft über aktuelle Entwicklungen oder Fragen z. B. über den digitalen Nachlass.

Durch unsere Rechtsberatung können Sie als Erblasser sicher gehen, dass Ihre Liebsten versorgt sind und nach Ihrem Ableben vermögensrechtlich kein Klärungsbedarf besteht und sämtliche finanziellen Verhältnissen Ihren Wünschen entsprechend geregelt sind. Ebenso als Erblasser wird Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten geschaffen.

Gemeinsam schaffen wir es zukünftige Streitigkeiten, potenzielle familiäre Auseinandersetzungen und Ratlosigkeit bei überraschenden Todesfällen zu vermeiden. Eine präventive Beschäftigung über finanzielle Verhältnisse für den Fall des Todes, sind heutzutage unentbehrlich.“

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

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JULIA LUGER


Juristische Mitarbeiterin

julia.luger@ra-kropiunig.at

 

  • seit 2014 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, derzeit im 3. Abschnitt

 

STEFANIE BAUMANN


Sekretariat und Terminverwaltung

stefanie.baumann@ra-kropiunig.at


Sekretariat und Terminverwaltung

stefanie.baumann@ra-kropiunig.at

+43 3842 45019
+43 3842 45657

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ANNA PRETTERER


Sekretariat und Terminverwaltung

anna.pretterer@ra-kropiunig.at


Sekretariat und Terminverwaltung

anna.pretterer@ra-kropiunig.at

+43 3842 45019
+43 3842 45657

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SANDRA WERNBACHER


Sachbearbeiter Kurrentien und Eintreibungen

office@ra-kropiunig.at

+43 3842 45019
+43 3842 45657

 

HANNELORE EHWEINER

Buchhaltung und Grundbuch

hannelore.ehweiner@ra-kropiunig.at

+43 3842 45019
+43 3842 45657

RA Mag. Dr. MICHAEL KROPIUNIG


Rechtsanwalt

michael.kropiunig@ra-kropiunig.at

 

  • Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften 1995
  • Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften 1999
  • 1995-1998 Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Graz
  • 1996-1997 Rechtsanwaltsanwärter bei Rechtsanwälte Gradischnig & Gradischnig, Villach
  • 1997-2000 Rechtsanwaltsanwärter bei RA Dr. Elfriede Kropiunig, Leoben
  • Selbständiger Rechtsanwalt seit 2001
  • Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
  • Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
  • stv. Vorsitzender des Landesprüfungsausschusses Steiermark für die Steuerberaterprüfung
  • Fachkundiger Laienrichter am Arbeits und Sozialgericht Leoben und Graz
  • Senator im Senat der Wirtschaft Österreich

    Fremdsprachen: Englisch
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GEWERBERECHT

GEWERBERECHT

 

Unternehmer sind laufend mit rechtlichen Fragen unterschiedlichster Natur befasst.

Fragen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, des Arbeitsrechts und des Vertragsrechts gehören zum Arbeitsalltag jedes Unternehmers. Oft ist der Gegner oder Vertragspartner ein großes Unternehmen und verfügt als solches über eine eigene Rechtsabteilung mit bestens ausgebildeten Juristen, welche Verträge zugunsten ihres eigenen Unternehmens erstellen und rechtliche Streitigkeiten so vorbereiten, dass bereits im Vorfeld des Gangs zur Gericht wichtige Weichenstellungen erfolgen.

Aber auch Dienstnehmer und Kunden, welche Konsumenten sind, können auf ein weitläufiges meist unentgeltliches Beratungsnetzwerk durch diverse Kammern und Organisationen zurückgreifen und verfügen aus diesem Grund oft schon über einen entsprechenden rechtlichen Wissensvorsprung. Rechtschutzversicherungen decken Gerichtsverfahren für Kunden, dies oft auch dann, wenn der Unternehmer keine Fehlleistung seines Unternehmens erkennen kann.

All diese möglicherweise auftretenden rechtlichen Probleme erfordern vor allem bei KMU´s, welche im Regelfall über keine eigene Rechtsabteilung verfügen, eine einerseits vorbeugende und andererseits umfassende Beratung durch den Firmenanwalt, um Probleme schon zu erkennen, bevor sie auftreten und sich auch gegebenenfalls professionell zur Wehr zu setzen.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Wir betreuen zahlreiche KMU´s und ihre Eigentümer als Firmenanwalt in sämtlichen für das Unternehmen und die Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens rechtlich relevanten Fragen.

Zu Beginn der Vertretung prüfen wir bestehende Verträge auf rechtliche Probleme und Lücken und versuchen diese zugunsten unserer Klienten zu optimieren.

Wir begleiten unsere Klienten in allen Vertragsfragen, außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und können durch unsere Kanzleistruktur für alle auftretenden rechtlichen Fragen einen einzigen persönlichen Ansprechpartner abstellen, welcher das Unternehmen umfänglich betreut – denn auch das persönliche Kennen von Klient und Rechtsanwalt ist oft ein Garant für einen guten Vertretungserfolg.

Wir beraten Unternehmer auch in erb- familien- und vermögensrechtlichen Fragen und versuchen durch unsere Vertretung dazu beizutragen, dass die Vermögenswerte unserer Klienten geschützt sind und erhalten bleiben.

 

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UMFASSEND BETREUEN.

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Kropiunig & Kropiunig Rechtsanwalts GmbH
T: +43 3842 45019
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