Die Schaffung von Eigenheim ist nach Gesundheit einer der zentralsten Wünsche einer Österreichischen Familie. Der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist meistens eine wichtige Entscheidung im Leben, die üblicherweise mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden ist.
Der Kauf einer Immobilie birgt aber viele rechtliche Gefahren in sich, an die man kaum denkt. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellen des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) sind daher notwendig, um diese Gefahren zu vermeiden.
Das Verwenden von standardisierten Musterverträgen berücksichtigt nämlich die im Einzelfall auftretenden Probleme meistens nicht ausreichend und kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen und Problemen führen.
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Im Rahmen der rechtlichen Beratung in unserer Kanzlei kann vor dem Kauf eines Grundstückes abgeklärt werden, ob dieses für den von Ihnen gewünschten Bau des Eigenheims überhaupt geeignet ist. Ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen? Welche Bauweise ist auf dem Grundstück zulässig? Ist das Grundstück mit Rechten Dritter (zum Beispiel Fahrrechten, etc.) belastet?
Sind diese Fragen geklärt, zählt die Verfassung von Kauf- und sonstigen Verträgen in Zusammenhang mit Immobilien ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die grundbücherliche Durchführung dieser Verträge und die Abgabenbemessung. Im Zuge der Vertragsgestaltung kann von uns auch dafür Sorge getragen werden, dass der Käufer keine mit dem Grundstück verbundenen Verbindlichkeiten (Pfandrechte, Abgabenschulden, etc.) zu übernehmen hat.
Wir fungieren als Mitglied der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer bei der Abwicklung des Immobilienkaufes auch als Treuhänder sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer und sorgen in dieser Funktion dafür, dass der Verkäufer rechtzeitig den Kaufpreis erhält und der Käufer gleichzeitig im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.
Natürlich stehen wir Ihnen auch für die Erstellung und Beratung für alle anderen Arten von Verträgen zur Verfügung.