Das Erbrecht gehört unumstritten zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, da man über kurz oder lang persönlich davon betroffen ist, sei es als Erbe oder als Erblasser.
Die damit einhergehenden Probleme des Erbens sind allgegenwärtig. Das erhebliche Streitpotential und der Beratungsbedarf im Bereich der Vermögensnachfolge von Todes wegen, ist einem entweder aus persönlicher Erfahrung oder aus Erzählungen, bekannt.
Ebenso machen die umfangreiche Novellierung des Erbrechts (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015), grenzüberschreitende Sachverhalte im Bereich des Internationalen Erbrecht (EuErbVO) und andere aktuelle Entwicklungen eine umfassende Rechtsberatung unerlässlich.
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Mit tatkräftiger und hilfreicher Unterstützung schaffen wir für Sie, sowohl als Erblasser, als auch als Erbe, ideale familiäre und finanzielle Verhältnisse nach dem Todesfall.
Fragen über Testament, Erbvertrag, das gesetzliche Erbrecht, Erbfähigkeit, usw. werden ausführlich in unserer Rechtsberatung mit Ihnen und für Sie geklärt.
Neben rechtlicher Beratung als Erbe oder Erblasser, verfassen wir auch gerne sämtliche das Erbrecht betreffende Schriftstücke (Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, …) für Sie. Daneben erteilen wir Ihnen gerne Auskunft über aktuelle Entwicklungen oder Fragen z. B. über den digitalen Nachlass.
Durch unsere Rechtsberatung können Sie als Erblasser sicher gehen, dass Ihre Liebsten versorgt sind und nach Ihrem Ableben vermögensrechtlich kein Klärungsbedarf besteht und sämtliche finanziellen Verhältnissen Ihren Wünschen entsprechend geregelt sind. Ebenso als Erblasser wird Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten geschaffen.
Gemeinsam schaffen wir es zukünftige Streitigkeiten, potenzielle familiäre Auseinandersetzungen und Ratlosigkeit bei überraschenden Todesfällen zu vermeiden. Eine präventive Beschäftigung über finanzielle Verhältnisse für den Fall des Todes, sind heutzutage unentbehrlich.“
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN