INSOLVENZRECHT

 

Bedingt durch die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren ist vor allem die Anzahl der Firmeninsolvenzen drastisch angestiegen.

Während aber vor allem die Insolvenzen, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, die Medien beherrschen, bleiben jene Insolvenzen, bei welchen die Möglichkeiten des Österreichischen Insolvenzrechtes dazu beitragen, ein in Schieflage geratenes Unternehmen wieder auf den richtigen Weg zu bringen, Arbeitsplätze zu erhalten und schließlich auch das Lebenswerk des Unternehmers für diesen selbst und seine Familie zu erhalten, großteils unerwähnt.

Dabei liegen die Möglichkeiten, die Instrumentarien des Insolvenzrechtes sinnvoll zu nützen, auf der Hand.

Durch die Neufassung der Bestimmungen der Konkursordnung in der Insolvenzordnung (IO) bestehen neben dem klassischen „Konkurs“ mit dem Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung mehr als brauchbare Instrumentarien, nach sorgfältiger betriebswirtschaftlicher und juristischer Vorbereitung das Sanierungsverfahren als Chance zu nützen, den nachhaltigen Bestand des Unternehmens zu sichern. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat zudem bedingt durch die aktuelle Wirtschaftslage schon lang das Stigma des unternehmerischen Scheiterns verloren.

Den einzigen Fehler, den der oder die Unternehmer/in machen kann, ist zu lange mit der Aufarbeitung der finanziellen Situation zu warten und damit faktisch die Möglichkeiten der Sanierung des Unternehmens zunichte zu machen.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit insolvenzrechtlichen Fragen und hat schon unzählige Konkurs- und Sanierungsverfahren als vom Gericht bestellter Masse- bzw. Sanierungsverwalter abgewickelt. Mit unserer Erfahrung als Masseverwalter haben wir auch schon zahlreiche Unternehmer in außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen begleitet und vertreten und diese, wenn eine außergerichtliche Sanierung nicht möglich war, in gerichtlichen Insolvenzverfahren vertreten und bis zur Entschuldung begleitet.

Wenn Sie meinen, dass Ihr Unternehmen in finanzieller Schieflage ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die betriebswirtschaftlichen Parameter Ihres Unternehmens und beurteilen, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Sollten Sie dies wünschen, können wir auch durch Beiziehung externer Berater und Sachverständige Ihre Vermögenssituation im Detail aufarbeiten und prüfen lassen, ob die betriebswirtschaftlichen Parameter auf eine (drohende) Zahlungsfähigkeit hinweist.

Ist dies der Fall, begleiten wir Sie im Rahmen der gesetzlich zulässigen Fristen bei Verhandlungen mit Gläubigern, um durch Abschlags- und Zahlungsvereinbarungen die Zahlungsunfähigkeit zu revidieren und eine Insolvenz zu vermeiden.

Ist dies nicht möglich, erarbeiten wir mit Ihnen den rechtlich, betriebswirtschaftlich und für Sie persönlich besten Weg die Instrumentarien des Insolvenzverfahrens zu nutzen, bringen für Sie die entsprechenden Anträge ein und begleiten Sie bis zum Abschluss des Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahrens.

UMFASSEND BETREUEN.

Eine enge Zusammenarbeit und intensive, persönliche Betreuung sind Ihr Erfolgsgarant!
 
Kropiunig & Kropiunig Rechtsanwalts GmbH
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