Das Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten und unterliegt ständigen Neuerungen, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit mietrechtlichen Fragen in Berührung kommt.
Jedes Mietverhältnis ist aber rechtlich nicht gleich zu beurteilen. So genießen Mieter, deren Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, im Regelfall den meisten Schutz ihrer Rechte durch gesetzliche Bestimmungen, während Mieter von Mietobjekten, die den rechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) unterliegen, weitaus weniger auf einen dauerhaften Bestand ihres Mietrechtes vertrauen können.
Dazu kommt, dass neben den Bezirksgerichten auch Schlichtungsstellen bei Gemeinden für die Klärung bestimmter Fragen rund um das Mietrecht zuständig sind, was die Beantwortung der Frage, von welcher staatlichen Stelle sich Mieter und Vermieter nunmehr eine rechtswirksame Entscheidung über Streitigkeiten erwarten können, auch nicht einfacher macht.
WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN
Wir klären vorerst, welche gesetzlichen Bestimmungen auf Ihr Mietverhältnis anzuwenden sind und welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie ergeben. Wir erstellen und prüfen Mietverträge und sorgen dafür, dass der Vertragsinhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und in diesem keine für sie nachteiligen Bestimmungen enthalten sind.
Sind Sie Vermieter, unterstützen wir Sie mit unserer mietrechtlichen Erfahrung als langjähriger Vertreter einer der größten gewerblichen Vermieter im Großraum Leoben beim Mietermanagement, bringen für Sie, sofern erforderlich, umgehend Aufkündigungen bzw. Mietzins- und Räumungsklagen ein und sorgen für die Räumung und Rückgabe des Mietobjektes sowie für die Einbringlichmachung von Mietzins- und Betriebskostenrückständen.
Sind Sie Mieter, setzen wir Ihre sich aus den für Ihr Mietverhältnis anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Rechte gegenüber dem Vermieter nötigenfalls auch gerichtlich durch und beraten Sie, worauf Sie beim Abschluss eines Mietvertrages und bei der Rückgabe des Mietobjektes zu achten haben.